Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist neben der Privathaftpflichtversicherung die einzige, die anerkannte Fachleute als unverzichtbar einschätzen.
Je nach Vertrag wäre es jedoch vielleicht sogar besser, gar keinen zu besitzen. Erschreckend ist nämlich die durchschnittlich vereinbarte Monatsrente: Sie liegt bei etwas über 500 € ! Erläuterung dazu ganz unten. In manchen Fällen mag das so richtig sein. Zum Beispiel für die wenigen verbliebenen Arbeitnehmer, die noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und nicht nur eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bekommen würden.
Zu welcher Gruppe gehören Sie? Und: Wo sind die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung?
Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder Sie haben Anspruch auf eine gesetzliche BU-Rente, oder Sie haben ihn nicht: Entweder Sie sind vor 1961 geboren, oder Sie sind es nicht.
Die zweite Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten: Wo liegt der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit, voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit?
Die Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie Ihrer Tätigkeit, die Sie bei Eintritt des BU-Falls ausüben, aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu weniger als 50% nachgehen können. Dann kommen aber, je nach Vertrag verschiedene Klauseln dazu. Das Vertragswerk umfasst je nach Versicherer etwa 60 Seiten. Bitte versuchen Sie sich gar nicht erst selbst an einem Vergleich, und schon gar nicht an einem Abschluss ohne professionelle, unabhängige Beratung. In jedem Fall ist eine Absicherung bis zum Rentenalter (65 bzw. 67, von Ausnahmen abgesehen) notwendig. Ist das bei einem Versicherer nicht möglich oder verhältnismäßg teuer, will er Sie nicht! Nehmen Sie das nicht persönlich, sondern lassen Sie sich den passenden Versicherer mit dem passenden Tarif heraussuchen.
Über die weiteren Klauseln, die darüber entscheiden, ob Sie eine Leistung erhalten oder nicht, sollte gesprochen werden. Dazu sollten Sie die Punkte in der Rubrik Was tut ein Versicherungsmakler? Wo liegt der Unterschied zum Vertreter? beachten.
Der Unterschied zwischen der vollen und teilweisen Erwerbsminderung liegt in der Arbeitszeit, die Ihnen zuzumuten ist. Unter 3 Stunden täglich bzw. zwischen 3 und 6 Stunden täglich.
Dabei geht es, wie der Begriff schon andeutet, nicht um Ihren Beruf. Eine Erwerbsminderung bezieht sich darauf, ob Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können, unabhängig vom gelernten oder ausgeübten Beruf.
Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf.
Übrigens: Sie fragen sich, was an einem Vertrag mit z.B. 500 € Rente so schlecht sein soll? Nun ja, die Chancen stehen gut, dass die Rentenzahlung sich im Fall der Fälle nicht in Ihrem Portemonnaie ankommen wird! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Last updated: Februar 4, 2019 at 11:51 am