Wie verhalten Sie sich am besten, wenn ein Schaden eingetreten ist?

KFZ:
Unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat: Machen Sie Fotos und tauschen Sie mit den Unfallbeteiligten Ihre persönlichen Daten aus. Dabei ist auch das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs wichtig! Sollte es dabei Schwierigkeiten geben oder die Situation unklar sein, ziehen Sie die Polizei hinzu.
Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, melden Sie Ihre Ansprüche am besten selbst bei der gegnerischen Versicherung an. Wenn Sie vom Unfallgegner keine Informationen zu dessen Versicherung erhalten haben, können Sie sich mit Hilfe des KFZ-Kennzeichen an den Zentralruf der Autoversicherer wenden: 0800 250 260 0 (kostenfreie Servicerufnummer)

private Haftpflicht:
Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, einen Schaden zu ersetzen, den Sie einem anderen versehentlich zugefügt haben. Der Anspruch richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Danach steht dem Geschädigten der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes zu. Alles, was darüber hinaus geht, müssen Sie nicht zahlen, und daher wird es auch die Versicherung nicht tun! Die Haftpflichtversicherung wehrt für Sie auch unberechtigte Ansprüche ab. Sie können die Versicherung also auch dazu nutzen, einen Anspruch auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Hausrat, Glas, Gebäude:
Im Fall von Wasserschäden stellen Sie bitte unbedingt das Wasser an der betroffenen Stelle ab, damit der Schaden sich nicht vergrößert. Sollte eine Trocknung nötig sein, können Sie diese sofort veranlassen.
Alle Notfallmaßnahmen, die aus Ihrer Sicht zur Minderung des Schadens beitragen, werden in der Regel von der zuständigen Versicherung erstattet. Dabei ist unwichtig, ob die Maßnahme erfolgreich war.

Unfall:
In der Unfallversicherung sollten auch kleinere Unfälle vorsorglich gemeldet werden. Sollte sich später herausstellen, dass die Verletzung doch größer ist oder gar eine dauerhafte Einschränkung zurückbleibt, ist die Versicherung bereits informiert und kann sich nicht darauf berufen, dass die Meldefrist abgelaufen ist.

Berufsunfähigkeit:
Diese Fälle begleiten wir für unsere Kunden von Anfang bis Ende. Sämtlicher Schriftverkehr von und zur Versicherung wird von uns geprüft. Als Versicherungsmakler dürfen wir das – zu Ihrem Schutz!

Last updated: Februar 27, 2023 at 11:58 am

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