Hier geht es um die reine Unfallversicherung. Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr bieten wir nicht an, da sie nach unserer Meinung, genauso wie der allermeisten Fachleute, weder (für Sie) lohnenswert noch risikogerecht ist.
Die Unfallversicherung ist die geläufigste Form der Risikoabsicherung, dabei ist die hier abgesicherte Invalidität durch einen Unfall nicht einmal sehr wahrscheinlich. Sie kann im besten Fall ergänzend zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden, um weitere oder spezielle Risiken abzudecken.
Oft kursiert die Annahme, dass eine Unfallversicherung schon deshalb nicht erforderlich sei, da es ja auch die gesetzliche Unfallversicherung gibt. Das ist grundsätzlich richtig, allerdings ist sie ein Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften und tritt daher naturgemäß nur bei Arbeitsunfällen ein. Sowohl der Leistungsumfang (kennen Sie den?) als auch die zusätzliche Abdeckung von Freizeitrisiken sprechen dafür, sich über eine private Absicherung Gedanken zu machen. Ein häufiges Streitthema ist alleine der Weg zur Arbeit, bei dem es vielfache Möglichkeiten gibt, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu verlieren.
Die private Unfallversicherung besteht aus der Absicherung für den Fall der Invalidität, es gibt jedoch viele Bausteine, die zusätzlich eingeschlossen sein können. Hier einige häufige Beispiele:
- Leistung bei Unfalltod
- Rettungs- und Bergekosten
- Infektion z.B. durch Zeckenbiss
- Tauchschäden
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Leistungen für kosmetische Operationen
- Assistance-Leistungen
Wichtig ist, dass alle diese Leistungen nur im Zusammenhang mit einem Unfall gezahlt werden. Besonders auffällig ist das beim Unfall-Krankenhaustagegeld, das man sich in den häufigsten Fällen genauso sparen kann wie eine Unfall-Rente. In der persönlichen Beratung erklären wir Ihnen das gerne näher.
Last updated: Februar 4, 2019 at 11:51 am